1999 entstand Streit um einen Passus im Entwurf der Frequenz-
bereichszuweisungsplanverordnung, die sog. Nutzungsbestimmung
Nr. 30. Danach hätten Kabelanlagen mit einer Störstrahlung von über 20 dBpW nicht mehr betrieben werden dürfen. Dies hätte die Abschaltung großer Teile der Kapazitäten zur Folge gehabt, die gegenwärtig für die Rundfunkübertragung genutzt werden.
Das rechtswissenschaftliche Gutachten zeigt, dass der Bund bei Regelungen zur Frequenznutzung gem § 45 Abs. 2 TKG, die die Rundfunkregulierung der Länder tangieren, seine Maßnahmen mit den Ländern abstimmen und auf deren Belange Rücksicht nehmen muss. Dies folgt aus dem verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz der 'dienenden Funktion' der Telekommunikation, der insoweit auch nach der Liberalisierung der Telekommunikation relevant bleibt.
Das Gutachten entwickelt Ansätze, wie die notwendige Kooperation
und Koordination zwischen Bund und Ländern im einzelnen ausge-
staltet werden kann.