Seit 15 Jahren gibt es in Niedersachsen privaten Hörfunk; dennoch sind die Gewichte im dualen System ungleich verteilt. Den zwei landesweiten privaten Hörfunkprogrammen stehen fünf öffentlich-rechtliche Programme gegenüber. Die für eine Nutzung durch werbefinanzierten Privatfunk zur Verfügung stehenden Übertra-
gungskapazitäten gewährleisten zusammengenommen keine flächendeckende Versorung des Landes, sondern beschränken sich auf die Versorgung im süd-ost-niedersächsischen Raum. Vor einer Ausschreibung dieser Frequenzen war zu klären, ob trotz der eingeschränkten technischen Reichweite eine wirtschaftlich tragfähige Basis für die Veranstaltung eines werbefinanzierten Hörfunkprogrammes gegeben ist.