Wie kann der Veranstalter eines Mediendienstes in den Besitz
terrestrischer Frequenzen gelangen ?
Die Studie geht dieser Frage am Beispiel des Fernseheinkaufs-
kanals Home Order Television (H.O.T.) nach, der die Zuteilung einer
bestimmten Frequenzkette beantragt hat.
Der Autor zeigt am Beispiel des Landesrechts von Sachsen-Anhalt
auf, dass der Gesetzgeber in mehrfacher Hinsicht seiner Regelungs-
verpflichtung nicht nachgekommen ist. So ist die Zuordnung
terrestrischer Frequenzen an Veranstalter von Mediendiensten
landesrechtlich nicht geregelt.
Ebensowenig finden sich Regelungen, welche die Aufteilung
knapper Übertragungswege auf die einzelnen Dienste (Rundfunk-,
Medien- und Teledienste) zum Gegenstand haben; die Vorrang-
frage in Knappheitssituationen ist nicht geregelt.
Das Rechtsgutachten liefert die verfassungsrechtlichen Maßstäbe,
die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung dieses Regelungsfeldes
als verbindliche Direktiven zu beachten hat. Es geht aber auch auf
die praktisch wichtige Frage ein, wie in der Zeit bis zu endgültigen
Regelung durch den Gesetzgeber zu verfahren ist.