Zu Zeiten des früheren Fernmeldemonopols der vormaligen Deutschen Bundespost war das Erbringen von Telekommunikationsdienst-
leistungen Aufgabe staatlicher, dem Gemeinwohl verpflichteter Daseinsvorsorge. Heute reklamieren die Netzbetreiber wirtschaftliche Bewegungsspielräume bei der Belegung digitaler Kabelnetze. Sie wollen möglichst viel Segmente der Wertschöpfungskette digitaler Telekommunikation besetzen und hierbei Gewinne erwirtschaften.
Die vorliegende Studie geht der Frage nach, welche Netzzugangs-
ansprüche das Gemeinschaftsrecht sowie das nationale Tele-
kommunikations- und Rundfunkrecht den öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern und sonstigen Inhalteanbietern gewähren.