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Unterhaltung ohne Grenzen ?
Der Schutzbereich der Menschenwürde in den Programmgrundsätzen der Medienstaatsverträge
Unterhaltung ohne Grenzen ? Schriftenreihe Medienforschung der
LfM Landesanstalt für Medien
Nordrhein-Westfalen (Hrsg.)
Band 69
Nadine Klass
148 Seiten, DIN A5, 2011

ISBN 978-3-89158-554-2

EURO 12, (D)

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Fernsehsendungen, die tradierte Grenzen überschreiten, Grenzen
der Moral, Grenzen des guten Geschmacks, aber auch Grenzen des
Rechts, haben in den letzten Jahren zugenommen.
Insbesondere Formate des Realitätsfernsehens, in denen Medien-
amateure in der Rolle ihrer selbst agieren, und in denen Privatheit
und Intimität in besonderem Maße betroffen sind, aber auch Ekel-
und Angstformate sowie Erziehungs- und Ratgebersendungen
spielen dabei mit Toleranzgrenzen, und weisen zugleich ein erheb-
liches Gefährdungspotenzial für die Persönlichkeitsrechte und die
Menschenwürde der Protagonisten auf.
Die Frage, wie weit Fernsehen mit Blick auf die in Art. 1 Abs. 1 GG
verbürgte, in den Programmgrundsätzen des Rundfunkstaatsver-
trages (RStV) und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages
(JMStV) verankerte Menschenwürde gehen darf, ist für die Verant-
wortlichen im Bereich der Rundfunkaufsicht von besonderer
Relevanz.
Ziel dieser LfM-Studie ist es, vor dem Hintergrund der aktuellen
Fernsehlandschaft, Umfang und Grenzen eines aus Sicht der
Verfassung angemessenen Menschenwürdeschutzes heraus-
zuarbeiten und hierdurch den Verantwortlichen handhabbare
Kriterien und Leitlinien zu geben, um ihnen im Einzelfall eine
fundierte und effektive Entscheidung zu ermöglichen.

Aus dem Inhalt:

Dr. Jürgen Brautmeier, Direktor der LfM und
Dr. Frauke Gerlach, Vorsitzende der Medienkommission der LfM
Vorwort

Anlass der Untersuchung
Das Recht als Steuerungsinstrument – oder die Bedeutung der
Menschenwürde für die Rundfunkaufsicht
Die konkrete Fragestellung: Was darf Fernsehen mit Blick auf
Art. 1 Abs. 1 GG ?

Gegenstand der Untersuchung
Die Zunahme menschenwürderelevanter Formate sowie die
gezielte Herbeiführung von rechtlichen Grenzsituationen:
Realitätsfernsehen: 'Big Brother', 'Dschungelcamp' und Co. - Erziehungs- und Ratgebersendungen - Talk- und Castingshows
sowie Comedyformate - Gewaltformate und Pornographie -
Boulevard-, Kriegs- und Katastrophenberichterstattung
Der Blick ins Ausland: Menschenwürderelevante Formate als
globales Phänomen
Erklärungsversuche:
Die Inszenierung des Tabubruchs als werbewirksames Mittel - Realitätsfernsehen als Ausdruck einer Gesellschaftsveränderung ? Rezeptions- und Partizipationsmotive

Rundfunksendungen und die Menschenwürde
Gefährdungspotenziale für die Menschenwürde:
Verletzungen des sozialen Achtungsanspruchs eines Menschen,
insbesondere durch Herabwürdigung, Anprangerung, Schmähung
und Ausgrenzung - Beeinträchtigung der Selbstbestimmung -
Eingriffe in die Intimsphäre - Physische und psychische Beein-
trächtigungen sowie Darstellungen von Leid und Gewalt
Die potenzierte Wirkkraft des Mediums Rundfunk
Die Einbeziehung Minderjähriger

Rechtsgrundlagen zum Schutz der Menschenwürde
Nationale Rechtsgrundlagen:
Die Menschenwürde in der Verfassung, Art. 1 Abs. 1 GG - Die
Menschenwürde als spezieller Prüfungsmaßstab für die Aufsichts-
behörden
Ausblick: Die europäische und internationale Perspektive:
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) - Die Euro-
päische Konvention zum Schutz der Menschenwürde (EMRK) -
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Das
Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende
Fernsehen (EÜGF)

Die Rundfunkaufsicht im Spannungsfeld von Rundfunkfreiheit
und Menschenwürde

Die Pflicht des Staates zum Schutz der Menschenwürde im Bereich
des Rundfunks:
Staatliche Schutzpflichten - Schutzpflichten und die Staatsfreiheit
des Rundfunks
Die Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 S. 2, 2. Alt. GG
Programmfreiheit und Menschenwürde
Rundfunkfreiheit durch Rundfunkordnung: Das rundfunkrechtliche
Schutzsystem:
Schutz der Menschenwürde durch Programmgrundsätze - Leistungsfähigkeit der Programmgrundsätze als Regelungs-
instrument
Der Status quo der Aufsichts- und Rechtsprechungspraxis im
Rundfunkbereich:
Von der KJM festgestellte Verstöße gegen die Menschenwürde - Gerichtliche Entscheidungen und Beschlüsse im Kontext Menschen-
würde und Gewalt

Die verfassungsrechtlich garantierte Menschenwürde in Recht-
sprechung und Literatur

Bedeutung der verfassungsrechtlichen Menschenwürdeinterpretation:
Art. 1 Abs. 1 GG als Auslegungsmaßstab rundfunkrechtlicher Normen
Bestimmung von Reichweite und Grenzen dieser 'schwierigen'
Verfassungsverbürgung:
Das Scheitern positiver Definitionsversuche - Annäherung an den
Begriff der Menschenwürde, die Objektformel des Bundesver- fassungsgerichts sowie die Anerkennung spezieller Fallgruppen - Speziell: Die Rechtsprechung zu Gewaltdarstellungen in den
Medien - Fazit
Die Unantastbarkeit der Menschenwürde
Die personelle Reichweite der Menschenwürde und die Frage nach
der Grundrechtsqualität
Die verschiedenen Schutzrichtungen der Menschenwürde

Konkretisierung der Programmgrundsätze nach Maßgabe
von Art. 1 Abs. 1 GG – Menschenwürdeverletzungen bei der
Ausstrahlung von Fernsehsendungen

Schutz der Protagonisten vor sich selbst ?:
Die 'Freiwilligkeit' der Teilnahme als Rechtsproblem - Teilnehmerschutz
gegen den Willen der Teilnehmer: Ist die Menschenwürde disponibel ?
Voraussetzungen für die Annahme selbstbestimmten Handelns
Die objektive Dimension der Menschenwürde: Schutz der objektiven
Wertordnung
Rezipientenschutz:
Abgrenzung des Rezipientenschutzes vom Schutz der objektiven
Wertordnung - Freiwillige und unfreiwillige Rezeption von Angeboten -
Das Verhältnis des Rezipientenschutzes zum Jugendschutz

Kriterien für die künftige Beurteilung kritischer Fernsehformate
Verletzung der Menschenwürde durch Schmähkritik
Verletzung der Menschenwürde durch Verächtlichmachung und
Ausgrenzung von Teilen der Bevölkerung oder einer vorbezeichneten
Gruppe
Missachtung der Selbstbestimmung durch Aussetzen in Extrem-
situationen
Verletzung des Achtungsanspruchs durch Herabwürdigung,
Erniedrigung, Stigmatisierung und den Zwang zur Selbstbezichtigung
Verletzung des Achtungsanspruchs durch Ausnutzen situativer
Kontrollverluste
Verletzung der Menschenwürde durch: Darstellung von realen
Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen
Leiden ausgesetzt sind - fiktionale Gewaltdarstellungen - Eingriffe
in die Intimsphäre - Kommerzialisierung und Inszenierung -
Propagieren eines die Würde als Staatsfundamentalnorm ver-
letzenden Menschenbildes

Ergebnis der Untersuchung: Die Menschenwürde als Garant
selbstbestimmten Handelns und als Staatsfundamentalnorm


Schlusswort
Literaturverzeichnis


Die Autorin:

Univ.-Prof. Dr. Nadine Klass, LL.M., studierte von 1994-1999
Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
sowie an der Universität Padua und promovierte im Jahr 2003 im
Rahmen des Graduiertenkollegs 'Europäischer Persönlichkeits-
rechtsschutz' der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) mit
einer Arbeit zu den rechtlichen Grenzen des Realitätsfernsehens.
In den Jahren 2003-2007 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin
bzw. Assistentin an der Ludwig-Maximilians-Universität München
(LMU), von 2007-2009 als wissenschaftliche Referentin am Max-
Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht
sowie als Lehrbeauftragte an der LMU München tätig.
2006 absolvierte sie ein Masterstudium im Internationalen Urheber-
recht an der Victoria University Wellington (Neuseeland).
Seit 2009 ist sie ordentliche Universitätsprofessorin an der
Universität Siegen.
Zu ihren Forschungs- und Lehrschwerpunkten zählen: Privates und
Öffentliches Medienrecht, hier vor allem Persönlichkeitsrechtsschutz,
Presserecht, Schutz der Menschenwürde in den Medien, Wirkumfang
und Bedeutung der Grundrechte für private Rechtsverhältnisse,
Möglichkeiten und Grenzen der Einwilligung in persönlichkeitsrechts-
bzw. menschenwürderelevante Handlungen sowie Fragen des
Urheberrechts.