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Wettbewerb beim Netzbetrieb
Voraussetzung für eine lebendige Rundfunkentwicklung
Wettbewerb beim Netzbetrieb Alexander Roßnagel, Thomas Kleist
und Alexander Scheuer -
Mitarbeit Christian Mohrmann
DLM-Band 42
260 Seiten, 3 Abb., DIN A5, 2009

ISBN 978-3-89158-514-6

EURO 23,- (D)

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Der Markt des Sendernetzbetriebes in der Bundesrepublik Deutschland
ist aufgrund der Historie bislang nicht übermäßig wettbewerbs-
freundlich: Die Nachfolgeunternehmen der ehemaligen Bundespost
haben auch nach der Privatisierung einen (noch weitgehend) wett-
bewerbsfreien Raum, in welchem sie wirtschaften können. Dies gilt
sowohl für die Senderstandorte als auch für den Betrieb der Sende-
anlagen. Während der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Westen
Deutschlands seinen eigenen Sender betreibt, ist der private Rundfunk
beinahe ausschließlich auf die Dienstleistungen der Media Broadcast
GmbH angewiesen, um seine Produkte an den Hörer zu bringen.
Bezogen auf den Hörfunk unterliegen die Preise des Marktführers für
UKW-Sender daher einer Ex-Post-Regulierung durch die Bundesnetz-
agentur. Abweichungen von diesen Preislisten sind nicht möglich, ein
lizenzierter Veranstalter hat keine Alternative.
Im digitalen terrestrischen Fernsehen gibt es jetzt einen Lichtblick:
Die Bundesnetzagentur hat mit dem in Leipzig initiierten Projekt
'DVB-T lokal' kürzlich nicht die Media Broadcast GmbH, sondern die
aus dem Mobilfunk kommende Mugler AG mit dem Netzbetrieb
beauftragt.
Die Idealvorstellung aus Sicht der Veranstalter wäre eine Situation,
in der es einen Pool zertifizierter Netzbetreiber gibt, aus dem der
geeignete Vertragspartner ausgewählt werden kann. Die Bundes-
netzagentur, die bereits in vielen Wirtschaftsbereichen erfolgreich
dazu beigetragen hat, mehr Wettbewerb zu generieren, bewegt
sich allerdings aufgrund der derzeit geltenden gesetzlichen Rege-
lungen des TKG hier noch in sehr engen Grenzen.
Das hier veröffentlichte Gutachten des Instituts für Europäisches
Medienrecht, beauftragt von der Technischen Konferenz der Landes-
medienanstalten (TKLM) und vom Europabeauftragten der ALM,
untersucht und bewertet die aktuelle Situation und Gesetzeslage,
um im Ergebnis konkrete Handlungsoptionen zu formulieren.
Die Untersuchung möchte damit den Entscheidungsträgern Argu-
mentationsmaterial an die Hand geben, um im Rahmen einer künftigen
Änderung der gesetzlichen Grundlagen auch in diesem, dem Ver-
fassungsauftrag der Rundfunkfreiheit dienenden Wirtschaftsbereich,
zu mehr Wettbewerb zu gelangen.

Aus dem Inhalt:

Martin Deitenbeck und Prof. Wolfgang Thaenert
Vorwort

Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
des Gutachtens


Gegenstand und Gang der Untersuchung

Sach- und Rechtslage

Die Beteiligten an der Frequenzverwaltung und -nutzung im Bereich
des Rundfunks und deren Rechtsbeziehungen

Sachliche Gegebenheiten (Ist-Zustand)
Sendernetzbetreiber - Standortbetreiber - Multiplexbetrieb -
Nachfrageentwicklung im Rundfunk

Frequenzverwaltung und Grundsätze der Telekommunikations-
regulierung im Bundesrecht – TK-Recht
Entwicklung der Frequenzverwaltung - Frequenzverwaltung:
Erste Ebene (Planebene) - Frequenzverwaltung i.e.S.: Zweite
Ebene (Zuteilungsebene)

Aufsicht und Widerruf der Frequenznutzung durch die BNetzA/Verzicht

Organisation der BNetzA

Allgemeine Grundsätze der TK-Regulierung

Landesrechtliche Frequenzverwaltung für den Rundfunk – Rundfunkrecht - Entwicklung des Medienrechts - Rundfunkstaats-
vertrag und Landesmediengesetze - Landesrechtliche Umsetzung
der verfassungsrechtlichen Vorgaben - Plattformregulierung durch
Landesrecht

Allgemeine rechtliche Zielsetzungen in Bezug auf den privaten Rundfunk

Kritik und Probleme

Mangelnde Abbildung rundfunkrechtlicher Belange -
Zielkonflikte im Telekommunikationsrecht und mit dem Medienrecht

Zielerreichung bei Anwendung des Zuteilungsregimes nach TKG?

Vorgaben der 'Frequenzbedarfsanmeldung'

Unzureichende Zusammenarbeit von Landesmedienanstalten
und BNetzA
Fehlende Verbindlichkeit der Position der Länder/Landesmedien-
anstalten - Bisherige Praxis der Marktregulierung durch die
BNetzA - Rundfunk und Datendienste - Planung und Koordinierung
auf internationaler/regionaler und bi-/multilateraler Ebene -
Kommunikationsdefizite zwischen den Akteuren - Überwachung
und Sanktionen

Fehlender Wettbewerb
Landesrundfunkanstalten als Sendernetzbetreiber - Berücksichtigung
der Standortbetreiber

Konkrete Hindernisse bei der Erzielung von Wettbewerb unter
Sendernetzbetreibern
Gleichwellennetz und regionale Netzbetreiber - Kosten des Sender-
netzaufbaus - Langfristige Bindungen an Sendernetzbetreiber

Ergebnisse zum Status quo

Vorgaben aus Völker-, Europa- und Verfassungsrecht

Völkerrechtliche Frequenzverwaltung

Gemeinschaftsrechtlicher Rahmen
Frequenzpolitik der EG - Vorgaben für Wettbewerb beim Sender-
netzbetrieb - Urteil des EuGH im Fall Centro Europa 7 - Exkurs:
Vorgaben für die Strom- und Gasnetze

Verfassungsrechtliche Maßgaben
Rundfunkfreiheit - Kompetenzverteilung - Gebot der Bundestreue -
Bedeutung für die Frequenzverteilung - Verfassungsrechtliche
Vorgaben für den Sendernetzbetrieb - Verfassungsrechtliche Vorgaben
zur Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern und deren
einfachgesetzliche Ausgestaltung

Änderungsoptionen

Maßgebliche Gestaltungsmöglichkeiten der Landesmedienanstalten
bei der Frequenzverwaltung
Aufnahme weiterer Grundsätze zur rundfunkrelevanten Regulierung
in das TKG - Organisation der Interessen in und unter den Ländern -
Verfahren zur Planung der Rundfunkentwicklung durch die Länder

Rundfunkfreundlichere Ausformung der Zusammenarbeit zwischen
Landesmedienanstalten und BNetzA
Stärkere Verbindlichkeit der Position auf Länderseite - Gewichtung
substantiierter Darlegungen der Landesmedienanstalten -
Zusammenarbeit bei Entscheidungen, auch auf bi- oder multilateraler
Ebene

Förderung des Wettbewerbs im Sendernetzbetrieb
Trennung von Sendernetzbetrieb und Rundfunkveranstaltung - Rundfunksignalverbreitung durch Unternehmen des Privatsektors -
Kontrolle der marktbeherrschenden Stellung beim Standortbetrieb

'Pool-Lösung': Voraussetzungen und Ansätze
Veränderte Anknüpfungspunkte für die Zuteilung - Pool zertifizierter
Netzbetreiber - Alternative Festlegung des Zuteilungsnehmers für
die Frequenznutzung

Zusammenfassung / Literaturverzeichnis / Anhang: Gesetzestexte

Die Autoren:

Thomas Kleist, Staatssekretär a.D., Rechtsanwalt, geboren
1955, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des
Saarlandes, 1980 bis 1983 wissenschaftlicher Mitarbeiter; 1985
Direktor und Vorstandsvorsitzender der Landesanstalt für das
Rundfunkwesen des Saarlandes, 1995/1996 Vorsitzender der
Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, 1996 bis 1999
Staatssekretär in der saarländischen Landesregierung; seit 2000
Rechtsanwalt, Strategie- und Unternehmensberater in den Bereichen
Medien und Krankenhausmanagement, Mitgründer und seit 2000
Vorsitzender des Verwaltungsrates des Saarländischen Rundfunks,
Mitglied im Aufsichtsrat der Werbefunk Saar GmbH und der Radio
Salü GmbH, Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der
OBG AG, Mitglied im Managerkreis der Friedrich-Ebert-Stiftung sowie
in der Bundesmedienkommission der SPD; zahlreiche Veröffent-
lichungen im Medienbereich; ehrenamtlich in der Lebenshilfe und
Hospizarbeit engagiert.

Christian Mohrmann, Ass. iur., geboren 1975, Studium der
Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes, 2005
erstes juristisches Staatsexamen, anschließend Rechtsreferendariat
im Bezirk des saarländischen Oberlandesgerichts, 2005 bis 2008
wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität des Saarlandes,
2008 zweites juristisches Staatsexamen, seit 2009 wissenschaftlicher
Mitarbeiter des Instituts für Europäisches Medienrecht.

Alexander Roßnagel, Prof. Dr. jur., Universitätsprofessor für
Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Recht der Technik und des
Umweltschutzes an der Universität Kassel, ist Wissenschaftlicher
Direktor des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR) in
Saarbrücken/Brüssel. Zudem ist er wissenschaftlicher Leiter der
'Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet)'
im Forschungszentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG)
der Universität Kassel; seit Februar 2003 Vizepräsident der Universität
Kassel und seit 1988 stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof
Baden-Württemberg.

Alexander Scheuer, geboren 1968, Studium der Rechts-
wissenschaften an der Universität des Saarlandes und an der
Katholieke Universiteit Leuven, Belgien; 1994 Aufbaustudien-
gang 'Europäische Integration' an der Universität des Saarlandes;
1994 bis 1995 stellv. Geschäftsführer des dortigen Europa-Instituts
(Sektion Rechtswissenschaft); 1994 bis 1996 Rechtsreferendar am
Saarländischen Oberlandesgericht; 1996 bis 2000 wissenschaft-
licher Mitarbeiter und stellv. Geschäftsführer des Instituts für
Europäisches Medienrecht e.V. (EMR); seit 2000 Rechtsanwalt sowie
Geschäftsführer und Mitglied des Direktoriums des EMR, Saarbrücken;
Mitglied im beratenden Ausschuss der Europäischen Audiovisuellen
Informationsstelle, Straßburg, Mitglied im Redaktionsausschuss
der 'IRIS – Rechtliche Rundschau', seit 2004 Mitglied im Kuratorium
der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF).